Ethik-Kodex der DGPuK

Der Ethik-Kodex der DGPuK (*.pdf) wurde bei der Mitgliederversammlung der DGPuK am 13. Mai 2015 in Darmstadt verabschiedet (zuletzt geändert am 31. März 2017).

Der Ethik-Kodex von 2015 (geändert 2017) löst zwei Texte ab:

  • Die "Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" (verabschiedet auf der 44. Mitgliederversammlung der Gesellschaft am 13. Mai 1999 in Utrecht) und
  • Das "Statut des Ethik-Ausschusses der DGPuK" (wurde von der Mitgliederversammlung am 01.05.2008 beschlossen)

Der Ethik-Kodex nimmt die wesentlichen und wichtigen Punkte im Sinne von sanktionierbaren, verbindlichen Vorgaben für das Verhalten der Mitglieder im Hinblick auf Plagiate, Plagiatsverdächtigungen und gute wissenschaftliche Praxis auf. Ergänzend dazu sollen vom Ethikausschuss später “Richtlinien” erarbeitet werden, die vor allem im Hinblick auf Plagiate, Plagiatsverdächtigungen und gute wissenschaftliche Praxis weitere Vorschläge und Verfahrensweisen empfehlen.

 

Ethik-Ausschuss der DGPuK

Der Ethik-Ausschuss ist ein ständiger Ausschuss der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft gemäß § 10 ihrer Satzung. Er befasst sich mit Verstößen von Mitgliedern der DGPuK gegen die in § 1 der Satzung genannten Aufgaben der DGPuK und gegen den Ethikkodex (s.o.).

Eingesetzt wird der Ausschuss durch den Vorstand mit Bestätigung durch die Mitgliederversammlung. Dem Ausschuss gehören drei Mitglieder an, die von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt werden. 

Aktuelle Informationen zum Ethik-Ausschuss finden Sie hier.