Policy Paper zum Datenzugang für Social-Media-Forschung nach dem EU-Digital Services Act
Die DGPuK unterstützt das von Ulrike Klinger und Jakob Ohme verfasste Weizenbaum Policy Paper „WAS DIE WISSENSCHAFT IM RAHMEN DES DATENZUGANGS NACH ART. 40 DSA BRAUCHT“. Alle DGPuK-Mitglieder haben zudem hier die Möglichkeit, das Policy Paper auch individuell zu unterschreiben.
Die DGPuK setzt sich dafür ein, dass die im Weizenbaum Policy Paper „WAS DIE WISSENSCHAFT IM RAHMEN DES DATENZUGANGS NACH ART. 40 DSA BRAUCHT" formulierten Empfehlungen und Anforderungen in der konkreten Ausgestaltung der Datenzugangsregelungen vollumfänglich umgesetzt werden.
Artikel 40 des Digital Services Act (DSA) schafft erstmals eine klare Regelung, die der Wissenschaft Unabhängigkeit von den einzelnen Plattformen und eine verbesserte Datenqualität gewährt und so sicherstellt, dass gesellschaftlich relevante Aspekte der Digitalisierung angemessen, konsistent und unabhängig untersucht werden können. Er ermöglicht, schneller und passgenau auf neue Fragestellungen und Entwicklungen evidenzbasiert zu reagieren und so zu einer fairen, digitalen Öffentlichkeit beizutragen, die sowohl gesellschaftliche Risiken als auch ihre Chancen in den Blick nimmt. Das Policy Paper zielt darauf, über den erwarteten Delegated Act der EU-Kommission als auch das Gesetzgebungsverfahren zum deutschen Digitale-Dienste-Gesetz zu informieren und Notwendigkeiten aus Sicht von Plattformforschenden zu formulieren. Diese Sichtweise ist von größter Bedeutung, da von der Expertise wissenschaftlicher Akteure die Erforschung der systemischen Risiken abhängt.