Thematische Spezialisierung: Fachgruppen und Ad-hoc-Gruppen

Die Fachgruppen, vor rund 25 Jahren in der DGPuK eingeführt, sind Organe der Gesellschaft (neben der Mitgliederversammlung und dem Vorstand). Ad-hoc-Gruppen wurden auf Beschluss der Mitgliederversammlung im Mai 2010 eingeführt. Sie sind keine Organe der DGPuK.

Das thematische Spektrum der DGPuK wird durch ihre Fachgruppen und Ad-hoc-Gruppen repräsentiert. Insgesamt 19 Fachgruppen existieren derzeit (Mai 2019). Sie alle repräsentieren die Breite von Forschung und Lehre in der Komunikationswissenschaft, in theoretischer und empirischer wie auch in methodischer Hinsicht. Gemeinsames Kennzeichen der Fachgruppen und Ad-hoc-Gruppen sind regelmäßige Tagungen und Publikationen. Hier finden Sie eine Übersicht der Tagungstermine.

 

Manuals für die Arbeit der Fachgruppen und die Gründung und Arbeit der Ad-hoc-Gruppen

Der Vorstand hat zusammen mit den Sprecher/innen der Fach- und Ad-hoc-Gruppen Manuals erarbeitet, die die Regularien für die Arbeit den Fach- und Ad-hoc-Gruppen und ihrer Sprecher/innen zusammenfasst. Die Manuals sollen insbesondere auch neuen Sprecher/innen den Einstieg in ihr Amt erleichtern.

Das im April 2024 überarbeitete Manual zur Erstellung von DGPuK-Proceedings. 
 
 

Abrechnungen für Fachgruppen-Aufwendungen

 
Fachgruppen stehen für ihre Arbeit finanzielle Mittel zur Verfügung.
 
 

Die Fachgruppen in der Satzung der DGPuK

§ 8 Fachgruppen

(1) Fachgruppen vertreten ein wissenschaftliches Forschungs- oder akademisches Lehrinteresse nach § 1. Sie werden von der Mitgliederversammlung eingerichtet und aufgelöst. Wenn mindestens fünf Prozent der ordentlichen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft den Antrag auf Bildung einer Fachgruppe stellen, hat der Vorstand diesen Antrag zu prüfen und mit einer Stellungnahme zur endgültigen Entscheidung an die Mitgliederversammlung weiterzuleiten.

(2) Die Sprecher/innen und stellvertretenden Sprecher/innen der Fachgruppen vertreten diese auf der Mitgliederversammlung und dem Vorstand gegenüber. Sie werden von der Versammlung der anwesenden Fachgruppenmitglieder, die ordentliche Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sind, alle zwei Jahre mit einfacher Mehrheit gewählt. Eine unmittelbare Wiederwahl ist nur einmal möglich.

(3) Die Fachgruppensprecher/innen berichten dem Vorstand regelmäßig über die Aktivitäten der Fachgruppe.

(4) Fachgruppen sollen vor ihrer Gründung mindestens drei Jahre als Ad-hoc-Gruppen gearbeitet haben. Der Beginn der Arbeit als Ad-hoc-Gruppe ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen. Ad-hoc-Gruppen sind keine Organe der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft.