DGPuK-Vorstand schließt sich der HRK-Position an

Aus der Fachgesellschaft

Am 19.11.2024 hat die HRK-Mitgliederversammlung ihre Position zu einer möglichen Bundestagsresolution mit dem Titel „Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegentreten sowie den freien Diskursraum sichern“ verabschiedet. Sie weist darauf hin, dass eine solche Resolution sachlich nicht geboten und vor dem Hintergrund von Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit nicht nützlich ist. 


So schreibt die HRK:

„1. Die Diskussion über die Definition von Antisemitismus ist Gegenstand und Aufgabe wissenschaftlicher Auseinandersetzung. Politische Entscheidungen können und dürfen diesen wissenschaftlichen Diskurs weder gefährden noch unterbinden. Eine staatliche Intervention in die Art und Weise, wie dieser wissenschaftliche Diskurs an den Hochschulen ausgestaltet wird, ist nicht zulässig.

2. Es ist sicherzustellen, dass staatliche Fördermittel für Forschung und Lehre allein nach wissenschaftsgeleiteten Prinzipien und Verfahren verteilt werden.“

Gleichzeitig begrüßt die HRK, dass der Bundestag in seiner bereits verabschiedeten Resolution vom 7.11.2024 die Anstrengungen der Hochschulen würdigt, die sich nicht erst seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 entschieden gegen jede Art von Antisemitismus gestellt haben. 

Dieser Position schließt sich der DGPuK-Vorstand – gemeinsam mit der DGS und anderen Fachgesellschaften – ausdrücklich an.