Fachgruppenordnung
§ 1 Bezeichnung
Die Fachgruppe führt die Bezeichnung “Fachgruppe Public Relations/Organisationskommunikation in der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft” und ist Organ der DGPuK gemäß den §§ 6c und 9 der Satzung der DGPuK.
§ 2 Aufgaben und Ziele
Die Fachgruppe Public Relations und Organisationskommunikation vertritt und unterstützt die Interessen der DGPuK-Mitglieder, die zu Themen und Fragestellungen der Public Relations und Organisationskommunikation forschen und lehren. Zu den Zielen der Fachgruppe zählen insbesondere:
- Information, Koordination und Dokumentation über die Aktivitäten in Forschung und Lehre im Themengebiet Public Relations/ Organisationskommunikation
- Organisation und Durchführung von regelmäßigen – in der Regel jährlichen – Fachtagungen
- Förderung der Forschung, die sich mit der Kommunikation in, von und über Organisationen beschäftigt
- Förderung der internen Fachdiskussion
- Förderung einer angemessene Berücksichtigung der Public Relations in kommunikationswissenschaftlichen Ausbildungsplänen
- Förderung des publizistik- und kommunikationswissenschaftlichen Nachwuchses, der sich für die Erforschung der Public Relations/ Organisationskommunikation interessiert
- Förderung der internationalen Zusammenarbeit von PR-Forscherinnen und PR-Forschern
- Förderung des Austausches zwischen PR-Praxis und PR-Forschung
§ 3 Fachgruppenmitgliedschaft
(1) Die Mitarbeit in der Fachgruppe steht allen Mitgliedern der DGPuK offen. DGPuKMitglieder erklären Ihre Zugehörigkeit zur Fachgruppe durch eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand der DGPuK und dem Fachgruppensprecher/der Fachgruppensprecherin.
(2) Die Mitgliedschaft in der Fachgruppe kann durch eine entsprechende schriftliche Mitteilungen gegenüber dem DGPuK-Vorstand und dem Fachgruppensprecher/der Fachgruppensprecherin beendet werden. Die Mitgliedschaft in der DGPuK bleibt davon unberührt.
§ 4 Fachgruppenversammlung
(1) Versammlungen der Fachgruppe finden mindestens einmal jährlich statt. Eine schriftliche Einladung und die Zusendung der Tagesordnung erfolgt mindestens drei Wochen vor der Versammlung durch den Fachgruppensprecher/die Fachgruppensprecherin.
(2) Auf Antrag von mindestens drei Fachgruppenmitgliedern muss eine Fachgruppenversammlung stattfinden.
(3) Der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung unterliegen mit Zweidrittelmehrheit Satzungsänderungen, Auflösung der Fachgruppe, Entscheidungen über angefochtene Beschlüsse der Fachgruppensprecher. Alle weiteren Beschlussfassungen (u.a. Wahl der Fachgruppensprecher) sind bei einfacher Mehrheit gültig.
(4) Über die Beschlüsse und Wahlen auf Fachgruppenversammlungen wird ein Protokoll verfasst. Die Protokolle werden den Fachgruppenmitgliedern und dem Vorstand der DGPuK zugeschickt.
§ 5 Fachgruppenleitung
(1) Die Leitung der Fachgruppe besteht aus dem Sprecher/ der Sprecherin und einem Stellvertreter/ einer Stellvertreterin, die von den Mitgliedern der Fachgruppe auf der Fachgruppenversammlung für zwei Jahre gewählt werden. Eine einmalige direkte Wiederwahl ist möglich.
(2) Scheidet ein Mitglied der Fachgruppenleitung vorzeitig aus dem Amt, so muss innerhalb eines vertretbaren Zeitraums eine Neu- bzw. Nachwahl durchzuführen.
(3) Die Fachgruppenleitung koordiniert die Aktivitäten der Fachgruppe und vertritt diese in der DGPuK bzw. gegenüber dem DGPuK-Vorstand. Ihr obliegt auch die Berichtspflicht gegenüber dem Vorstand der DGPuK.
§ 6 Auflösung
Sind weniger als 5 Fachgruppenmitglieder beim Vorstand der DGPuK registriert, so hat die Fachgruppenleitung der Mitgliederversammlung der DGPuK die Auflösung der Fachgruppe vorzuschlagen.
§ 7 Änderung der Ordnung
Die Änderung der Ordnung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln auf einer Fachgruppenversammlung beschlossen werden. Voraussetzung ist, dass mindestens 20 Prozent der Fachgruppenmitglieder an der Versammlung teilnehmen.
(Verabschiedet von der Fachgruppenversammlung am 25. Mai 2001 in Münster)