Selbstverständnis

Kommunikation, Medien und Erziehung bilden das Herzstück der Medienpädagogik. Ihr Profil gewinnt sie in der Auseinandersetzung mit den Disziplinen der Kommunikations- und Erziehungswissenschaft. Dabei handelt es jedoch keinesfalls darum, aus beiden Disziplinen mittels Transfer geeigneten Materials spezifische medienpädagogische Fragestellungen zu identifizieren und zu bearbeiten. Vielmehr gewinnt die Medienpädagogik im Rahmen der Kommunikationswissenschaft ihre Identität in der Fokussierung der drei aufeinander bezogenen Ebenen der Angebote, der Rezeption und der Frage nach medienpädagogischen Konsequenzen und Praxisbezügen. Es geht damit immer um die Analyse von Medienangeboten und den spezifischen Umgangsweisen der Rezipienten sowie deren kommunikative Kompetenz im weitesten Sinne. Damit steht die Frage nach den lebensweltlichen Hintergründen, nach den sozialen Milieus, in denen sich Kommunikationsfähigkeit im Rahmen der Sozialisation ausbildet und in denen sie stattfindet, im Mittelpunkt der Auseinandersetzung um das Profil der Medienpädagogik. Die Schnittstelle zur Pädagogik liegt in der Thematisierung des Bildungsaspekts. Damit verbunden ist die Chance zur Veränderung, zur Hilfestellung in Richtung Unterstützung der (Aus-)bildung kommunikativer Kompetenz. Diese Zielstellung ist auch immer mit der ethischen Grundposition der Verantwortung im Rahmen medienpädagogischen Handelns verknüpft. Dazu gehört die kommunikationswissenschaftliche Analyse von Medienkultur(en) ebenso wie die pädagogisch motivierte Rückbindung der Forschung an die Subjekte in ihrem spezifischen sozialen Milieu. Die Medienpädagogik zielt damit auf medienpolitische Wachsamkeit und Veränderung; ihr inhärent ist der Anspruch auf Konzeptbildung für die medienpädagogische Praxis.

 

Satzung

§ 1 Name 
Die Fachgruppe führt die Bezeichnung “Medienpädagogik in der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft”.

§ 2 Aufgaben
Die Fachgruppe verfolgt ihre Ziele im Rahmen der Satzung der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (DGPuK). Dies sind insbesondere Dokumentation und Information über Aktivitäten im Bereich der Medienpädagogik, Ausrichtung von Fachtagungen, Förderung einschlägiger Forschung, Förderung internationaler Zusammenarbeit sowie Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

§ 3 Fachgruppenmitgliedschaft 
(1) Die Mitglieder der Fachgruppe (FG) müssen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sein. Sie erklären ihre Zugehörigkeit zur Fachgruppe durch eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand der DGPuK. 
(2) Die Mitgliedschaft in der FG wird beendet durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand der DGPuK. Die Mitgliedschaft in der DGPuK bleibt davon unberührt. 
(3) Für an der FG Medienpädagogik interessierte Personen gibt es die Möglichkeit einer assoziierten Mitgliedschaft. Assoziierte Mitglieder der FG müssen nicht Mitglieder der DGPuK sein. Sie erklären bzw. beenden ihre Mitgliedschaft durch entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber der Fachgruppenleitung.

§ 4 Fachgruppenleitung 
(1) Die Aktivitäten der FG werden durch die Fachgruppenleitung koordiniert, die sich aus dem Sprecher/der Sprecherin und bis zu zwei Stellvertretern/Stellvertreterinnen zusammensetzt. 
(2) Die Amtszeit der Fachgruppenleitung endet mit der Wahl einer neuen Fachgruppenleitung. Dazu hat die Fachgruppenleitung zwei Jahre nach Beginn ihrer Amtszeit eine Fachgruppenversammlung einzuberufen, deren Tagesordnung die Wahl einer neuen Fachgruppenleitung vorsieht. 
(3) Scheidet ein Mitglied der Fachgruppenleitung während der Amtszeit aus, so muss innerhalb eines vertretbaren Zeitrahmens ein neues Mitglied gewählt werden, das dann bis zum Ende der regulären Amtszeit der Fachgruppenleitung im Amt bleibt. 
(4) Die Fachgruppenleitung berichtet der Mitgliederversammlung der DGPuK über die Arbeit der Fachgruppe.

§ 5 Fachgruppenversammlung 
(1) Die Fachgruppenversammlung wird mindestens alle zwei Jahre von der Fachgruppenleitung einberufen. 
(2) Zu Fachgruppenversammlungen wird unter Beifügung einer Tagesordnung mit einer Frist von mindestens drei Wochen schriftlich eingeladen. 
(3) Versammlungsmodus und Wahlmodus richten sich nach den Regelungen in § 7 der Satzung der DGPuK. 
(4) Über die Beschlüsse und Wahlen auf Fachgruppenversammlungen ist eine Niederschrift zu verfassen. Die Protokolle werden dem Vorstand der DGPuK zugeleitet.

 6 Änderung der Ordnung 
Die Änderung der Ordnung kann mit Zweidrittelmehrheit auf einer Fachgruppenversammlung beschlossen werden, an der mindestens 20 Prozent aller Mitglieder teilnehmen. Die Änderung bedarf der Zustimmung durch den Vorstand der DGPuK.